Haftungsausschluss

(1)   
Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

(2)   
Von dem Haftungsausschluss gemäß Ziffer 1 ausgenommen sind Ansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie Ansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

(3)  
Der Veranstalter haftet nicht für die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Ausrüstungsgegenständen oder sonstigen Gegenständen der Teilnehmer, soweit das Abhandenkommen oder die Beschädigung nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.

(4)  
Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor der Teilnahme seine gesundheitliche Eignung festzustellen. Ist der Teilnehmer hierzu selbst nicht in der Lage, muss die gesundheitliche Eignung vor der Teilnahme durch einen Arzt festgestellt werden. Mit Entgegennahme der Startshirts erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

(5)  
Der Teilnehmer erklärt, dass er über gute Schwimmfähigkeiten verfügt. Bei Zweifeln, ob die Schwimmfähigkeiten für die Teilnahme an der Veranstaltung ausreichend sind, ist der Veranstalter vorab zu informieren und vor Teilnahme an der Veranstaltung ein Eignungstest durchzuführen. 

(6)  
Während der Veranstaltung ist den Anweisungen des Veranstalters sowie den Anweisungen des Sicherheitspersonals (u.a. DLRG) Folge zu leisten. Sollte aufgrund der Missachtung der Anweisungen ein Schaden entstehen, trägt der Teilnehmer die zivil- und strafrechtliche Verantwortung.

(7)  
Mit seiner Unterschrift bestätigt der Teilnehmer, dass er Im Besitz einer Haftpflichtversicherung ist, die auch die Teilnahme an der Veranstaltung umfasst. 

(8)  
Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet.

(9)  
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Meldung genannten Daten für die Ergebnisse erfasst und weitergegeben werden dürfen.

(10)
Die vom Teilnehmer im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews dürfen ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.

(11)  Gerichtsstand für etwaige Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Veranstaltung ist Essen. 

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